Fahrverbot umgehen
oder reduzieren
Sperrfrist
verkürzen
Fahrverbot umgehen oder reduzieren
Sollte aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot drohen, kann dies ggf. umgangen werden, wenn die Teilnahme an i. d. R. vier psychologischen Beratungsgesprächen nachgewiesen werden kann. Es ist sinnvoll, innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu umgehen oder im Fall von sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen zumindest zu minimieren. Die psychologischen Beratungsgespräche können Sie dann mit mir vereinbaren.
Sperrfrist verkürzen
Steht aufgrund einer Verkehrsstraftat (z. B. einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 ‰ oder bei Unfallverursachung schon bei geringeren Promillewerten) ein Gerichtsverfahren an und droht eine Sperrung Ihrer Fahrerlaubnis für einen gewissen Zeitraum, dann besteht die Möglichkeit durch das Vorweisen der Inanspruchnahme einer verkehrspsychologischen Beratung das Verfahren positiv zu beeinflussen. In vielen Fällen verhängen Richter eine kürzere Sperrfrist, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er eigenes Fehlverhalten reflektiert und Veränderungskonzepte erarbeitet hat. Sprechen Sie Ihren Anwalt darauf an. Wird von Seiten des Gerichts dann eine solche verkehrspsychologische Beratung als Voraussetzung zur Verkürzung der Sperrfrist angeordnet, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.